Krankengymnastik.
Die Behandlung
Krankengymnastik ist aktive Therapie: Unter Anleitung Ihrer Therapeutin oder Ihres Therapeuten arbeiten Sie mit gezielten Übungen daran, Beweglichkeit, Kraft und Koordination wieder aufzubauen. Grundlage ist eine Befundung zu Beginn; der Übungsplan wird von Termin zu Termin angepasst und auf Ihre Verordnung abgestimmt. Behandelt wird grundsätzlich im Einzeltermin.
Anwendungsgebiete
- Nach Operationen (Knie, Hüfte, Schulter, Wirbelsäule)
- Bei Rücken- und Nackenbeschwerden
- Nach Verletzungen
- Bei Arthrose und chronischen Schmerzen
- Bei Haltungs- und Bewegungsstörungen
- Zum Wiederaufbau nach längerer Erkrankung
Die Eignung im Einzelfall klärt Ihre Verordnung oder das Gespräch mit uns.
Verordnung und Kostenübernahme
Kassenleistung auf ärztliche Verordnung (Erstverordnung üblicherweise sechs Einheiten, Folgeverordnungen möglich). Zuzahlung: 10 Prozent plus 10 Euro je Rezept, sofern keine Befreiung vorliegt. Eine Einheit dauert in der Regel 20 Minuten. Selbstzahler-Termine sind möglich.
Nach der Verordnung
Wir besprechen mit Ihnen, wie Sie das Erreichte erhalten — ob mit Reha-Sport, einem Sport, der Ihnen Freude macht, oder einem strukturierten Training an Geräten. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Behandlung?
Eine Einheit Krankengymnastik dauert in der Regel 20 Minuten. Behandelt wird grundsätzlich im Einzeltermin.
Was kostet mich die Behandlung als Kassenpatient?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Rezept, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.
